Gründung

Aktienkapital

Das Aktienkapital ist die finanzielle Basis jeder Aktiengesellschaft – und flexibler, als viele denken: Du brauchst zwar CHF 100'000, musst aber nur die Hälfte sofort einzahlen. Hier die Regeln zu Höhe, Einzahlung und Aktien.

Höhe und Einzahlung – die 50/50-Regel

Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000. Davon müssen bei der Gründung mindestens CHF 50'000 (und mindestens 20 %) liberiert sein. Der Rest kann später eingefordert werden (Nachliberierung) – das schont deine Liquidität beim Start.

Aktien und Nennwert

Das Aktienkapital ist in Aktien aufgeteilt; der Nennwert je Aktie muss mindestens einen Rappen betragen. Über die Aktien verteilst du Eigentum und Stimmrechte – ein Grund, warum die AG für Beteiligungen und Investoren beliebt ist: Anteile lassen sich grundsätzlich frei übertragen.

Verwendung nach der Gründung

Wie bei der GmbH wird das einbezahlte Kapital nach dem Handelsregister-Eintrag freigegeben und dient als Betriebskapital. Es ist keine Gebühr, sondern dein Startkapital. planix führt dich durch Kapital, Aktien und Statuten – kostenlos.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Aktienkapital einer AG?

Mindestens CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 (und mindestens 20 %) bei der Gründung einbezahlt sein müssen. Der Rest kann später nachgefordert werden.

Was ist Nachliberierung?

Die nachträgliche Einzahlung des noch nicht einbezahlten Teils des Aktienkapitals, wenn die Gesellschaft ihn einfordert. So startest du mit weniger gebundener Liquidität.

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