Statuten erstellen
Die Statuten sind die „Verfassung" deiner Gesellschaft – und bei GmbH und AG für die Gründung zwingend. Unterschätze sie nicht: Was hier (oder eben nicht) geregelt ist, entscheidet bei Streit, Austritt oder Verkauf über sehr viel Geld.
Pflichtinhalte
Gesetzlich vorgeschrieben sind u. a. Firma und Sitz, der Zweck, Höhe und Aufteilung des Kapitals sowie die Form der Bekanntmachungen. Ohne diese Mindestangaben ist keine Gründung möglich. Tipp: Den Zweck eher breit fassen, damit du dein Geschäft erweitern kannst, ohne die Statuten zu ändern.
Optionale Regelungen – hier liegt der Wert
Über die Pflicht hinaus kannst du Stimmrechte, Übertragbarkeit der Anteile (Vinkulierung), Konkurrenzverbote, Vorkaufsrechte oder besondere Mehrheiten regeln. Genau diese Punkte beugen späteren Gesellschafter-Konflikten vor – sie nachträglich einzuführen ist teuer und braucht Einstimmigkeit.
Standard oder individuell?
Für einfache Ein-Personen-Verhältnisse genügen oft Standardstatuten. Bei mehreren Gesellschaftern lohnt sich eine individuelle Ausgestaltung. Beurkundet werden die Statuten ohnehin beim Notar. planix erstellt mit dir saubere Statuten und führt dich durch alle Pflicht- und Kür-Punkte – kostenlos.
Häufige Fragen
Was muss in den Statuten stehen?
Mindestens Firma, Sitz, Zweck, Höhe und Aufteilung des Kapitals sowie die Form der Bekanntmachungen. Alles Weitere (Stimmrechte, Vinkulierung, Mehrheiten) ist optional, aber oft sehr sinnvoll.
Brauche ich für die Statuten einen Notar?
Die Statuten kannst du vorbereiten; die Gründung von GmbH und AG inklusive Statuten wird aber notariell beurkundet. planix bereitet sie so vor, dass der Notartermin reibungslos läuft.
Bereit zu gründen?
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