Gründung

Kapitaleinzahlungskonto

Das Kapitaleinzahlungskonto – auch Sperrkonto – ist ein fester Bestandteil jeder GmbH- und AG-Gründung. Es beweist dem Notar, dass dein Kapital wirklich da ist. Gut zu wissen: Es ist nur eine Zwischenstation – nach dem Eintrag wird daraus dein normales Geschäftskonto.

Wozu das Sperrkonto dient

Du zahlst das Stamm- bzw. Aktienkapital vor der Gründung darauf ein; die Bank stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die der Notar zwingend braucht. So ist nachgewiesen, dass das Kapital tatsächlich vorhanden ist – ein Schutz vor Scheingründungen.

Ablauf

Konto bei einer Bank eröffnen, Kapital einzahlen, Bestätigung erhalten. In dieser Phase ist das Geld gesperrt – weder abheben noch verwenden. Tipp: Manche Banken verlangen für das Sperrkonto eine Gebühr; ein Vergleich lohnt sich.

Freigabe nach dem Eintrag

Sobald die Gesellschaft im Handelsregister steht, wird das Konto freigegeben und in ein normales Geschäftskonto überführt. Das Kapital steht dann voll für den Betrieb zur Verfügung. planix führt dich durch Kontoeröffnung, Einzahlung und Freigabe – kostenlos.

Häufige Fragen

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Ein Sperrkonto, auf das du das Gründungskapital einzahlst. Die Bank bestätigt die Einzahlung; nach dem Handelsregister-Eintrag wird das Geld freigegeben.

Wann wird das Kapital freigegeben?

Mit dem Eintrag der Gesellschaft ins Handelsregister. Danach steht es als Betriebskapital zur Verfügung – es war nie „weg".

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