Handelsregister-Eintrag
Der Handelsregister-Eintrag macht dein Unternehmen offiziell und öffentlich – und ist je nach Rechtsform Pflicht oder freiwillig. Aha-Punkt: Bei GmbH und AG entsteht die Firma überhaupt erst mit dem Eintrag; bei der Einzelfirma ist er ein freiwilliges Vertrauenssignal. Hier, was für dich gilt.
Wer muss sich eintragen?
GmbH und AG sind eintragungspflichtig – ohne Eintrag existieren sie rechtlich nicht. Eine Einzelfirma muss erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz, kann sich aber freiwillig früher eintragen (wirkt seriöser bei Banken, Lieferanten und Kunden).
Ablauf und Unterlagen
Je nach Rechtsform brauchst du Statuten, die notarielle Gründungsurkunde, die Kapitalbestätigung und die Angaben zu den eintragungspflichtigen Personen. Nach Prüfung erfolgt der Eintrag und die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Tipp: Vollständige Unterlagen vermeiden Rückfragen und Verzögerung.
Kosten – und Vorbereitung mit planix
Die Eintragungsgebühr liegt für GmbH und AG bei rund CHF 600, für die Einzelfirma deutlich tiefer; bei Kapitalgesellschaften kommen Notarkosten hinzu. planix stellt dir die richtigen Unterlagen je Rechtsform zusammen, damit der Eintrag im ersten Anlauf klappt – kostenlos.
Häufige Fragen
Muss ich meine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?
Erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist es Pflicht. Darunter freiwillig – ein Eintrag schafft aber Vertrauen bei Banken und Geschäftspartnern.
Was kostet der Handelsregister-Eintrag?
Für GmbH und AG rund CHF 600, für die Einzelfirma weniger. Bei GmbH und AG kommen Notarkosten hinzu.
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